Arbeitsrecht
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Stephan Dreismann nimmt sich allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen an. Er steht – unter Beachtung möglicher Interessenkollisionen – sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zur Verfügung.Arbeitgeber vertreten wir nicht nur bei im Einzelfall auftretenden Konflikten (z.B. bei Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen), sondern helfen darüber hinaus auch in übergreifenden, konzeptionellen Fragen (z.B. Arbeitsvertragsgestaltung und sonstige betriebliche Regelungen) wie auch im kollektiven Arbeitsrecht (z.B. Sozialpläne, Verhandlungen mit dem Betriebsrat).
Arbeitnehmer vertreten wir bei jeglichen gegen sie gerichteten betrieblichen Maßnahmen, aber auch vorbeugend bei anstehenden oder beabsichtigten persönlichen oder betrieblichen Veränderungen; natürlich beziehen wir hier auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte mit ein.








