Erbrecht
Dem Erbrecht widmet sich Dr. Helmut Söll, Fachanwalt für Erbrecht. Gewerbliche wie auch private Mandanten erhalten die gewünschte Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.Durch vorausschauende Vereinbarungen in Gesellschaftsverträgen wie auch durch die Abstimmung privater Testamente oder Erbverträge auf unternehmerische Interessen beugen wir für unsere gewerblichen Mandanten zwecks Erhaltung sinnvoller Unternehmensstrukturen erbfallbedingten Unwägbarkeiten vor.
Mit der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen begleiten wir unsere Mandanten und deren Familien „ein Leben lang“, teilweise über mehrere Generationen.
Kommt es nach einem Erbfall zu Auseinandersetzungen zwischen (möglichen) Erben oder entsteht Streit, welche Vermögenswerte in den Nachlass fallen und wie diese zu verteilen sind, vertreten wir unsere Mandanten bei außergerichtlichen Verhandlungen und im Gerichtsverfahren.








