Familienrecht
Im Familienrecht sind seit langem Rechtsanwalt Joachim Hoepner sowie die Fachanwälte für Familienrecht Dr. Thomas Gutknecht und Holger Christensen tätig. Sie verfolgen die Anliegen unserer Mandanten konsequent, ohne hierbei die häufig gegebene emotionale Verbindung der Mandantschaft zu den zu klärenden familienrechtlichen Einzelfragen zu vernachlässigen.Ihre beratende und gerichtliche Tätigkeit geht dabei über die bloße Scheidung einer Ehe hinaus. So bieten wir unseren Mandanten im Falle der Trennung oder Scheidung eine umfassende Beratung hinsichtlich aller rechtlichen und finanziellen Folgen, insbesondere betreffend Fragen des Unterhalts, Zugewinnausgleichs, Sorgerechts und Teilung des Hausrats. Daneben begleiten wir die Erstellung notarieller Urkunden bei der vertraglichen Gestaltung von Ehen, Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Auch die Vertretung in Spezialrechtsgebieten, z.B. bei Vaterschaftsanfechtungen, Adoptionen oder namensrechtlichen Fragestellungen, ist Teil unseres Beratungskonzepts.








