Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht
Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie stehen sowohl Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutknecht als auch unsere im Bau- und Architektenrecht tätigen Partner zur Verfügung.Dr. Thomas Gutknecht und Dr. Dominik Herfs befassen sich darüber hinaus mit der Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen und sämtlichen weiteren Aspekten des Mietrechts. Aufgrund der Zusammensetzung unserer Mandantenstruktur stehen wir außerhalb gewerblicher Mietverhältnisse vorwiegend Vermietern zur Verfügung.
Dabei erstreckt sich unsere Tätigkeit insbesondere auf die gerichtliche Durchsetzung und Vollstreckung bestehender Ansprüche gegen säumige Mieter bei größtmöglicher Beschleunigung der zum Teil langwierigen Prozesse, insbesondere wenn diese auf die Räumung von Wohnraum gerichtet sind.
Das Wohnungseigentumsrecht wird von der Entwicklung und Gestaltung der Verträge über Konfliktlösungen bis hin zu Abrechnungsfragen von Dr. Thomas Gutknecht und Dr. Manfred Hüttemann bearbeitet.
Wir vertreten gleichermaßen Eigentümergemeinschaften, einzelne Wohnungseigentümer und Verwalter, letztere sowohl bei der Ausübung ihrer Verwaltungstätigkeit Dritten gegenüber als auch in Fragen, die sich hinsichtlich der Eigentümergemeinschaft aus dem Verwaltervertrag ergeben können.








